Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 109 GewO, § 888 ZPO
Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - ordnungsgemäße Ausstellung - Zeugnisentwurf - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 888 ZPO
- IWW
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen der Erfüllung des Anspruchs - Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich auf Erteilung eines Zeugnisses
- arbeitsrechtsiegen.de
Zeugniserteilungsanspruch - ordnungsgemäße Ausstellung - Zeugnisentwurf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888
Voraussetzungen der Erfüllung des Anspruchs - Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich auf Erteilung eines Zeugnisses - rechtsportal.de
ZPO § 888
Voraussetzungen der Erfüllung des Anspruchs - Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich auf Erteilung eines Zeugnisses
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis ohne Briefkopf ist unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordnungsgemäßheit des Zeugnisses nur mit Briefbogen; Keine Erfüllung des Zeugnisanspruchs bei fehlendem Briefkopf; Unterschriebenes Zeugnis auf Schreiben nur mit Firmenstempel unzureichend; Eindruck des Zeugnisses als Entwurf keine Anspruchserfüllung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mediziner zu Arbeitszeugnis für Ex-Angestellte verpflichtet - Widerwillig stellt es der Arbeitgeber auf Papier ohne Briefkopf aus: Zwangsgeld!
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis muss mit Briefkopf des Arbeitgebers ausgestaltet sein
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.10.2023 - 42 Ca 9481/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92
Äußere Form eines Zeugnisses
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23
Unter diesen Umständen wird ein Zeugnis auch nicht als ordnungsgemäß im vorbezeichneten Sinne ausgestellt angesehen, wenn es nur mit einem Firmenstempel und nicht mit dem Briefkopf der Schuldnerin versehen ist (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92, Rn. 13 bei juris).(Rn.16).Nicht ausreichend ist es zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerin unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92, Rn. 14 bei juris).
Unter diesen Umständen wird ein Zeugnis auch nicht als ordnungsgemäß im vorbezeichneten Sinne ausgestellt angesehen, wenn es nur mit einem Firmenstempel und nicht mit dem Briefkopf der Schuldnerin versehen ist (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92, Rn. 13 bei juris).
Nicht ausreichend ist es zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerin unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92, Rn. 14 bei juris).
- BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22
Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23
Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht (vgl. BAG 6. Juni 2023 - 9 AZR 272/22, Rn. 25). - BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23
Die Verpflichtung zur Erstellung eines dem Entwurf "entsprechenden" Zeugnisses ermöglicht es der Schuldnerin, den Entwurf ggf. an die Vorgaben des § 109 GewO anzupassen (vgl. dazu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11, Rn. 21).